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Newsletter Recht & Steuern


Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) hat im Jahr 2008 die Unter­nehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (1 Euro-GmbH) in Deutschland eingeführt, um Existenzgründern den Einstieg in die Selbständigkeit zu erleichtern. Die vorgesehenen Vereinfachungen werden rege genutzt und haben mit dazu beigetragen, dass das Saldo zwischen Unternehmensgründungen und –liquidationen in Deutschland seit dem Jahr 2008 positiv ausfällt. Für das Jahr 2011 rechnet das Institut für Mittelstandsforschung IfM Bonn mit einem Überschuss von 20.000 Gründungen.

Diese positiven Erfahrungen in Deutschland lassen erwarten, dass auch die sog. vereinfachte S.r.l., die mit dem Libe­ralisierungs-Gesetzesdekret in Italien eingeführt wurde (s. Näheres in dem Beitrag der Partnerkanzlei des Netzwerks „Recht & Steuern“ Agnoli e Giuggioli auf Seite 5), zu einer Zunahme von Unternehmensgründungen führen wird. Zahlreiche Unternehmen aber auch Kanzleien haben davon berichtet, dass insbesondere Geschäftsbereiche mit internationalem Bezug (Transferpreise, Cash Pooling-Vereinbarun­gen, Betriebsstätten und Ähnliches) mit zunehmender Intensität von den italienischen Steuerbehörden überprüft werden. Die Risiken die sich hieraus für Unternehmen ergeben können, sind erheblich. Angesichts der weiten Interpretationsfreiräume, die den Steu­erbehörden offenstehen, ist es Unternehmen zwar nicht möglich diese Bereiche „prü­fungssicher“ zu gestalten. Nichtsdestotrotz sollten Unternehmen diesen Fragen verstärk­te Aufmerksamkeit widmen. Über die Einführung von neuen Themenbereichen wie z.B. „Verrechnungspreise“ und „Internationales Steuerrecht“ in diesem Newsletter sowie über themenspezifische Business Coachings haben Unternehmen die Möglichkeit sich aktuell zu informieren und Risiken zu minimieren.)

Lesen Sie mehr im Newsletter Recht & Steuern Nr. 68

 

Quelle: Deutsch–Italienischen Handelskammer Mailand

Dateien:
2012_04_02_68_newsletter_recht___steuern.pdf