Zum Jahreswechsel sind einige Gesetzesänderungen in Kraft getreten, auf die Rödl&Partner hinweisen möchte:
- Wesentliche Änderungen wurden in das Gesetz „Über Aktiengesellschaften“ und das Gesetz „Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung“ im Zusammenhang mit der rechtlichen Regelung von Groß- und Insichgeschäften eingebracht.
- Ab dem 1. Februar 2017 soll das neue Anmeldungsverfahren für Registrierkassen gelten, und ab dem 1. Juli 2017 sind die nach den neuen Regeln angemeldeten Registrierkassen zu verwenden.
- Auch in die russische Bodengesetzgebung wurden eine Reihe von Änderungen eingebracht.
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