Die Wirtschaftsaussichten für Italien variieren um bis zu 0,7% (-1,2% Schätzung der Regierung, -1,9% Schätzung des IWF). Sie alle sehen jedoch Italien im Jahr 2012 in einer starken Rezessionsphase. Als weiterer negativer Rahmenfaktor für Unternehmen kommt die durchschnittliche Steuerlast hinzu, die auf 45,1% geschätzt wird, so hoch wie seit 1997 nicht mehr.
Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass zahlreiche italienische Unternehmer überlegen ihre Geschäftstätigkeit ins Ausland zu verlegen. Deutschland als EU-Wirtschaftsmotor ist dabei mit guten Wirtschaftsdaten und -aussichten ein wichtiges Zielland.
Die Sitzverlegung nach Deutschland ist nach deutschem Recht nicht möglich. Aufgrund eines in Kürze erwarteten Urteils des EUGH könnte sich dies jedoch bald ändern (s. Näheres in dem Beitrag der Partnerkanzlei des Netzwerks „Recht & Steuern“ GSK Stockmann & Kollegen auf Seite 6).
Um die Auswirkungen der belastende Wirtschaftslage auf Tochtergesellschaften in Italien aufzufangen, intervenieren deutsche Unternehmen mitunter direkt, indem sie Anweisungen an die Mitarbeiter vor Ort ausgeben, ohne die Geschäftsführung vor Ort zu involvieren. Damit setzen sie sich der Gefahr aus, als Arbeitgeber dieser Mitarbeiter erkannt zu werden, was erhebliche Nachteile bedeuten kann (s. Näheres in dem Beitrag der Partnerkanzlei des Netzwerks „Recht & Steuern“ Matera Bonaccorsi Hein & Partner auf Seite 8). Sollte die direkt angewiesene Person zudem Geschäftsführungsaufgaben wahrnehmen, könnte sie als faktischer Geschäftsführer gelten, der für die wahrgenommenen Geschäftsführungshandlungen strafrechtlich haftet (s. Näheres in dem Beitrag der Partnerkanzlei des Netzwerks „Recht & Steuern“ Jenny & Partners auf Seite 12). Um diese Gefahren zu vermeiden, sollten deutsche Mutterhäuser über die Geschäftsführung intervenieren und im Zweifelsfall das Vorgehen vorab prüfen lassen.
Weitere Informationen finden Sie hier:


