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Tschechische Republik

„Nicht im tschechischen Interesse“ - Bernard Bauer zur Novelle des Lebensmittelgesetzes


Das tschechische Abgeordnetenhaus hat am 21. Januar eine Novelle des Lebensmittelgesetzes beschlossen. Es reguliert und fördert den Verkauf von Lebensmittel tschechischer Herkunft. Das Gesetz schreibt Supermärkten ab einer Fläche von 400 qm eine Mindestverkaufsquote für tschechische Produkte von 55 % vor. Die Regelung soll ab kommenden Jahr gelten, bis zum Jahr 2028 soll die Quote dann auf mindestens 73 % angehoben werden.

Bernard Bauer, geschäftsführender Vorstand der Deutsch-Tschechischen Industrie- und Handelskammer in Prag, erinnerte gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung daran, dass vier Fünftel des Exportes in die EU gehen: „Es kann nicht im tschechischen Interesse sein, dass nationale Quoten in bestimmten Produktbereichen die Freiheiten des Binnenmarktes einschränken, und schon gar nicht im Interesse der Verbraucher“, so Bauer. Das Gesetz muss noch vom Senat bewilligt und vom Staatspräsidenten unterschrieben werden.

Quelle: DTIHK