Ab 01.10.2018 treten Änderungen im serbischen Gesellschaftsrecht in Kraft.
E-Mail-Adressen und serbische Filialen sollen künftig von den in Serbien ansässigen Gesellschaften im Handelsregister angemeldet werden.
Außerdem muss der häufig verwendete Zusatz „SRB“ vom serbischen Wirtschaftsministerium genehmigt werden. Gesellschaften, die schon jetzt „SRB“ in der Firmierung verwenden, könnten aufgefordert werden, diesen Zusatz zu entfernen.
Weitere Änderungen zu Dividendenausschüttungen, Einberufung von Gesellschafterversammlungen und Kapitalherabsetzungen sind unter beigefügtem Link aufgeführt.


