Die deutsche Öffentlichkeit und die deutschen Behörden haben ab sofort die Möglichkeit, zum Entwurf des polnischen Kernenergieprogramms Stellung zu nehmen.
Stellungnahmen und Eingaben, auch in deutscher Sprache, sind unmittelbar an die zuständige Behörde in Polen zu richten. Mit den beteiligten Bundesländern wurde eine dreimonatige Öffentlichkeitsbeteiligung vereinbart, d.h. der Zeitraum endet am 4. Januar 2012.
Einzelheiten zum Verfahren, u. a. die von der polnischen Behörde für das Verfahren übersandten Unterlagen, können über die Internetseite des Bundesumweltministeriums abgerufen werden. Stellungnahmen und Eingaben sind unmittelbar an die zuständige Behörde in Polen (General Directorate for Environmental Protection, ul. Wawelska 52/54, 00-922 Warszawa, Polen) zu richten.


