Erneuerung des Schiedsverfahrensrechts
Das österreichische Schiedsverfahrensrecht wurde auf der Grundlagedes UNCITRAL-Modellgesetzes unter Berücksichtigung der österreichischenRechtstradition durch das "Bundesgesetz, mit dem in derZivilprozessordnung das Schiedsverfahren neu geregelt wird sowie dasEinführungsgesetz zur Jurisdiktionsnorm, das Einführungsgesetz zurZivilprozessordnung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, dasGerichtsorganisationsgesetz und das Richterdienstgesetz geändert werden(Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2006 - SchiedsRÄG 2006)" neu gefasst.Das im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, Teil I, vom13.1.2006 als Nr. 7 veröffentlichte Bundesgesetz, das am 1.7.2006 inKraft tritt, ist im Internet unterhttp://www.sbg.ac.at/ver/links/bgbl/2006a007.pdf abrufbar.
Das österreichische Schiedsverfahrensrecht wurde auf der Grundlagedes UNCITRAL-Modellgesetzes unter Berücksichtigung der österreichischenRechtstradition durch das "Bundesgesetz, mit dem in derZivilprozessordnung das Schiedsverfahren neu geregelt wird sowie dasEinführungsgesetz zur Jurisdiktionsnorm, das Einführungsgesetz zurZivilprozessordnung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, dasGerichtsorganisationsgesetz und das Richterdienstgesetz geändert werden(Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2006 - SchiedsRÄG 2006)" neu gefasst.Das im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, Teil I, vom13.1.2006 als Nr. 7 veröffentlichte Bundesgesetz, das am 1.7.2006 inKraft tritt, ist im Internet unterhttp://www.sbg.ac.at/ver/links/bgbl/2006a007.pdf abrufbar.
Letzte Änderung: 06.03.2006 durch Christoph G. von Bernstorff


