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China

Patentgesetz der VR China neu gefasst


Mit der Neufassung des Patentgesetzes am 27.12.08 ist die VR China einen Schritt weiter auf dem Weg zu einem effektiven Schutz geistiger Eigentumsrechte. Die meisten Änderungen sind eher technischer Art, unter anderem wurde die Erstantragspflicht für in China erbrachte Erfindungen durch eine Sicherheitsüberprüfung ersetzt. Weiterhin kritisch wird von Beobachtern allerdings die praktische Umsetzung der qualitativ guten Normen beurteilt. Trotzdem geht an der Registrierung gewerblicher Schutzrechte vor Ort kein Weg vorbei.

Quelle: GTAI