Am 19.9.2014 haben Deutschland und die Philippinen das deutsch-philippinische Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet.
Das Abkommen koordiniert den sozialen Schutz im Bereich der jeweiligen Rentenversicherungssysteme insbesondere für den Fall, dass sich Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten.
Für Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber werden mit Inkrafttreten des Abkommens auch weiterhin grundsätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates gelten, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Um außerdem sicherzustellen, dass lediglich vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmer im sozialen Sicherungssystem ihres bisherigen Beschäftigungsstaates verbleiben können, enthält das Abkommen auf diesen Personenkreis zugeschnittene Lösungen. Diese Personen werden künftig im Rahmen einer Entsendung von bis zu 48 Kalendermonaten in dem ihnen vertrauten System integriert bleiben.
Durch die Zusammenrechnung der zurückgelegten Versicherungszeiten mit denen ihres Heimatlandes können künftig Deutsche aus philippinischen Versicherungszeiten und philippinische Versicherte aus deutschen Versicherungszeiten Rentenansprüche erwerben. Diese Rentenansprüche werden vollständig in das jeweils andere Land gezahlt.
Die wirtschaftliche Dynamik im südostasiatischen Raum lässt das Interesse der deutschen Wirtschaft an dieser Region steigen. Deutschland zählt bereits jetzt zu den größten ausländischen Investoren auf den Philippinen. Die Philippinen werden zu den „Next-Eleven“ gezählt, den Schwellenländern, in denen sich in den kommenden Jahrzehnten ein ähnlicher wirtschaftlicher Aufschwung wie in den BRIC-Staaten ergeben könnte.
Das Abkommen ist nach Prinzipien gestaltet, die auch innerhalb der Europäischen Union gelten. Es bedarf nach der Unterzeichnung noch der Zustimmung der parlamentarischen Gremien in beiden Staaten.


