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POLEN: VERTRAGSABSCHLÜSSE IN EURO MÖGLICH


Durch die Neufassung des Art. 358 des polnischen Zivilgesetzbuches wurde das bisher geltende sogenannte Währungsprinzip aufgehoben, wonach Geldschulden nur in polnischer Währung begründet werden durften. Durch diese Änderung ist künftig ein Vertragsabschluss in Euro ganz problemlos möglich. Die bisherige Rechtslage brachte einerseits durch die Risiken von Währungsschwankungen, andererseits durch die rechtliche Ungewissheit aufgrund einer möglichen Umgehung des Art. 358 ZGB alter Fassung beträchtliche Nachteile mit sich, die nunmehr behoben sein dürften. Das Gesetz zur Änderung des Zivilgesetzbuches und des Devisenrechts ist in polnischer Sprache im Internet abrufbar. (Quelle: Handelskammer Bozen 02/2009)  

 

 

Quelle: IHK-SPEZIAL International 04/2009