Polen/Rumänien - Das neue "Split-Payment-Verfahren"
Die Abführung der Mehrwertsteuer wird durch das sogenannte Split-Payment-Verfahren modifiziert. Das neue Verfahren sieht vor, dass der Leistungsempfänger die in Rechnung gestellte Steuer direkt auf ein Sonderkonto überweist und den Nettobetrag an das leistende Unternehmen auszahlt. Die Mehrwertsteuerzahlungen werden auf das nur zu diesem Zwecke eingerichtete Bankkonto überwiesen. Dieses Konto kann bei einem Bankinstitut oder bei einer Finanzbehörde eröffnet werden.
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