1.) Einreiseverbot: praktische Empfehlungen
Im Einklang mit der russischen Gesetzgebung sind zuständige Behörden der Russischen Föderation dazu berechtigt, ausländischen Staatsbürgern die Einreise zu untersagen, falls diese innerhalb der letzten drei Jahre in Russland zwei oder mehr administrative Rechtsverletzungen begangen haben. Die Arbeitsgruppe für Migrationsfragen der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (AHK) hat dies zum Anlass genommen und folgende Empfehlungen für ausländische Arbeitnehmer sowie für deren Arbeitgeber zusammengetragen, die unter diesem Link zu finden sind.
2.) Reisende nach Russland mit doppelter (deutsch/russischer) Staatsbürgerschaft
Aus gegebenem Anlass weist das Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn darauf hin, dass Personen, die mehrere Staatsbürgerschaften, u. a. die russische, besitzen, nur unter Vorlage ihres gültigen russischen Reisepasses nach Russland einreisen dürfen. Diese Regelung ist nicht neu, wird aber häufig nicht beachtet.
Bei Kontrollen an der russischen Grenze können folgende Probleme auftreten:
- Verhängung hoher Geldstrafen
- die Einreise wird nur unter der Bedingung erlaubt, dass der Reisende das Land mit einem gültigen russischen Reisepass verlassen muss
- im schlimmsten Fall wird die Einreise verweigert.
Fazit: Russland-Reisende, die u. a. eine russische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen kein Visum. Um Probleme an der Grenze zu vermeiden, sollten sie jedoch mit ihrem gültigen russischen Reisepass nach Russland einreisen.
Auf den Seiten der AHK und der Russischen Botschaft erfahren Sie Details.
KONTAKT: Russland Kompetenzzentrum Düsseldorf, Tel. 0211-3557 329, rkd@duesseldorf.ihk.de


