Das Gesetz über Geschäftstätigkeiten von Ausländern (Foreign Business Act) trat im Jahr 1999 in Kraft. Es verbietet natürlichen und juristischen Personen aus dem Ausland bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten oder erlaubt sie nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Der Foreign Business Act enthält unter anderem eine Liste mit den Branchen, in denen thailändische Staatsangehörige noch nicht bereit seien, mit Ausländern zu konkurrieren. Die Liste schützt insbesondere nationale Dienstleistungsbetriebe und die Bauwirtschaft vor internationalen Wettbewerbern.
Ausländische Personen, die in diesen Branchen tätig werden möchten, benötigen eine "Foreign Business License", die sie bei einer Behörde des Handelsministeriums, dem Department of Business Development (DBD), beantragen können. Das DBD prüft, ob die Geschäftstätigkeit der ausländischen Firma für Thailand vorteilhaft ist. Das Verfahren gilt als aufwändig, langwierig und sein Ausgang ist ungewiss.


