Beim Einkauf von Waren, Dienstleistungen und Arbeiten haben nun Anbieter russischer Erzeugnisse Vorrang. Nicht betroffen ist dabei lediglich der Einkauf bei dem einzigen Lieferanten.
Bei einem Bieterverfahren gilt der Preis eines russischen Erzeugnisses als 15% geringer als der eines ausländischen Produkts.
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