Die sächsische Regierung hat mit sofortiger Wirkung den kleinen Grenzverkehr eingeschränkt. Bisher waren Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen, von möglichen Melde- und Absonderungspflichten befreit. Ab sofort gilt dies nur noch für Aufenthalte von unter zwölf Stunden, die aus triftigem Grund stattfinden und nicht dem Einkauf, der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dienen.
Tschechische Republik
Privater Grenzverkehr nach Polen und Tschechien eingeschränkt
Quelle: IHK Dresden


