Eurojuris veröffentlicht umfangreichen Leitfaden zur Produkthaftung USA
New York/Bremen: Eine große Sorge deutscher Unternehmen, dieGeschäfte in den Vereinigten Staaten machen wollen, rankt sich um dasThema Produkthaftung.
Allzu gut sind Produkthaftungsprozesse im gemeinschaftlichenWirtschafts-Gedächtnis verhaftet. Verurteilungen zu Schadensersatz inMillionenhöhe, die die Existenz jedes mittelständischen Unternehmensernsthaft gefährden, kommen in die Erinnerung und lassen auch deutscheUnternehmen zusammenzucken. Aber haben deutsche Unternehmer überhaupteinen realistischen Überblick über das Risiko einer Haftung fürfehlerhafte Produkte in den USA? Oder werden ihre Vorstellungen nichtwesentlich durch die zum Teil stark überzogene Medienberichterstattunggeprägt ?
Um eine grundlegende Einführung in das Thema zu geben undAufklärungsarbeit für export- oder investitionswillige deutscheUnternehmen zu leisten, veröffentlicht Eurojuris Deutschland e.V. einenumfangreichen Leitfaden zur Produkthaftung in den USA.
Autoren des Leitfadens sind Wirtschaftsrechtler Aaron Wise (GalletDreyer & Berkey LLP, Rechtsanwälte, New York (USA)) sowie derinternational tätige Rechtsanwalt Dr. Thomas Rinne (v. Einem &Partner, Bremen), die beide seit Jahren Unternehmen im internationalenWirtschaftsrecht beraten.
"Es gibt in den USA einen starken Trend - quasi eineunternehmensfreundliche Revolution in diesem Bereich. Aktuelle Reformender Gesetzgebung und andere Faktoren haben einen positiven Einfluss aufdie Situation. Die "pro-business"-Entwicklungen sind zweifelsohne vongrosser Bedeutung für Hersteller, Verkäufer und andere in derVertriebskette, die Waren auf den US-amerikanischen Markt bringen.Diese Entwicklungen werden sich voraussichtlich fortsetzen und ihreReichweite ausdehnen", so Wise.
Gegenstand des Leitfadens sind auch Ausführungen dazu, ob und inwelchem Umfang US-Produkthaftungsurteile in Deutschland fürvollstreckbar erklärt werden können", so Rinne und Wise.
Den kostenlosen Leitfaden zum Thema amerikanische Produkthaftung erhalten Sie bei
Eurojuris Deutschland e.V.
Liane Schönberger
- Leiterin der Geschäftsstelle -
Cecilienallee 59
40474 Düsseldorf
Tel.:02 11/2 39 87 44
Fax: 02 11/2 39 87 64
E-Mail: Liane_Schoenberger@jurcom.de
Internet: www.eurojuris.de
New York/Bremen: Eine große Sorge deutscher Unternehmen, dieGeschäfte in den Vereinigten Staaten machen wollen, rankt sich um dasThema Produkthaftung.
Allzu gut sind Produkthaftungsprozesse im gemeinschaftlichenWirtschafts-Gedächtnis verhaftet. Verurteilungen zu Schadensersatz inMillionenhöhe, die die Existenz jedes mittelständischen Unternehmensernsthaft gefährden, kommen in die Erinnerung und lassen auch deutscheUnternehmen zusammenzucken. Aber haben deutsche Unternehmer überhaupteinen realistischen Überblick über das Risiko einer Haftung fürfehlerhafte Produkte in den USA? Oder werden ihre Vorstellungen nichtwesentlich durch die zum Teil stark überzogene Medienberichterstattunggeprägt ?
Um eine grundlegende Einführung in das Thema zu geben undAufklärungsarbeit für export- oder investitionswillige deutscheUnternehmen zu leisten, veröffentlicht Eurojuris Deutschland e.V. einenumfangreichen Leitfaden zur Produkthaftung in den USA.
Autoren des Leitfadens sind Wirtschaftsrechtler Aaron Wise (GalletDreyer & Berkey LLP, Rechtsanwälte, New York (USA)) sowie derinternational tätige Rechtsanwalt Dr. Thomas Rinne (v. Einem &Partner, Bremen), die beide seit Jahren Unternehmen im internationalenWirtschaftsrecht beraten.
"Es gibt in den USA einen starken Trend - quasi eineunternehmensfreundliche Revolution in diesem Bereich. Aktuelle Reformender Gesetzgebung und andere Faktoren haben einen positiven Einfluss aufdie Situation. Die "pro-business"-Entwicklungen sind zweifelsohne vongrosser Bedeutung für Hersteller, Verkäufer und andere in derVertriebskette, die Waren auf den US-amerikanischen Markt bringen.Diese Entwicklungen werden sich voraussichtlich fortsetzen und ihreReichweite ausdehnen", so Wise.
Gegenstand des Leitfadens sind auch Ausführungen dazu, ob und inwelchem Umfang US-Produkthaftungsurteile in Deutschland fürvollstreckbar erklärt werden können", so Rinne und Wise.
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Letzte Änderung: 02.03.2006 durch Klaus Bleibaum


