Die Produkthaftungsrichtlinie (85/374/EWG) wurde in der Tschechischen Republik bereits lange vor dem EU-Beitritt durch das Gesetz Nr. 59/1998 Sb. über die Haftung für durch Produktmängel verursachte Schäden (Zákon o odpovědnosti za škodu způsobenou vadou výrobku) in das nationale Recht umgesetzt. Seit der Neuregelung des tschechischen Zivilrechts finden sich die Vorschriften dazu ausschließlich im tschechischen BGB (§ 2939 bis 2943).
Tschechische Republik
Produzentenhaftung in der Tschechischen Republik
Quelle: GTAI


