Tokio (JAPANMARKT/E&Y) Wer die Geschäftsbeziehungen seines Unternehmens mit der japanischen Tochtergesellschaft gestaltet, sollte die steuerlichen Konsequenzen bedenken. Teil 1 dieser Serie zeigt auf, welche Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltung und Planung deutschen Unternehmen und ihren Tochtergesellschaften offen stehen.
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