(GTAI) Ab dem 1. Januar 2018 ist die neue Fassung der Schiedsordnung des Internationalen Handelsschiedsgerichts der Industrie- und Handelskammer der Ukraine zu beachten. Diese findet in allen Schiedsverfahren Anwendung, die ab dem 1. Januar 2018 vor dem Internationalen Handelsschiedsgericht der IHK der Ukraine eingeleitet werden. Deutsche Unternehmen, deren Verträge mit ukrainischen Geschäftspartnern eine entsprechende Schiedsklausel enthalten oder diejenigen, die den Abschluss einer solchen Schiedsvereinbarung mit ukrainischen Geschäftspartnern beabsichtigen, sollten sich mit den Änderungen vertraut machen.
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