Die gesetzgebende Gewalt obliegt dem Parlament, das aus zwei Kammern besteht: dem Abgeordnetenhaus (Poslanecká sněmovna) und dem Senat. Staatsoberhaupt ist der Präsident, der die Gesetze unterzeichnet und ausfertigt, Richter ernennt, ansonsten aber überwiegend repräsentative Funktionen ausübt. Die tschechische Rechtsordnung bietet ein hohes Maß an Schutz für individuelle Grundrechte, gestützt u.a. auf eine separate Verfassungsurkunde, die Charta der Grundrechte und -freiheiten (Listina základních lidských práv a svobod), die als Verfassungsgesetz im Rang der Verfassung gleichgestellt ist. Die tschechische Rechtsordnung ist wie folgt hierarchisch aufgebaut: Verfassung und andere Verfassungsnormen, Gesetze, ausführende Verordnungen. Völkerrechtliche Verträge, die ordnungsgemäß ratifiziert und im Gesetzblatt verkündet worden sind, sind Bestandteil der tschechischen Rechtsordnung; bei einer Normenkollision gelten sie sogar vorrangig vor den Gesetzen.
Tschechische Republik
Rechtsquellen in der Tschechischen Republik
Quelle: GTAI


