Gerichtsstandvereinbarungen sind ausdrücklich zulässig. Die Gerichtsstandvereinbarung kann im Vertragstext oder in einer separaten Urkunde enthalten sein.
Lesen Sie im verlinkten Artikel über folgende Gerichtsbarkeiten:
Gerichtsstandvereinbarungen sind ausdrücklich zulässig. Die Gerichtsstandvereinbarung kann im Vertragstext oder in einer separaten Urkunde enthalten sein.
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Quelle: GTAI