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Tschechische Republik

Rechtsverfolgung in der Tschechischen Republik


Die tschechische Gerichtsverfassung ist vierstufig gegliedert mit einem Zweiinstanzenzug. Eine gesonderte Finanz-, Arbeits- oder Sozialgerichtsbarkeit wie in Deutschland gibt es nicht. Unterste Ebene des Gerichtsystems bilden in Zivil- und Strafsachen die 75 Kreisgerichte (Okresní soud), die 10 Prager Stadtbezirksgerichte (Obvodní soud) und das Stadtgericht (Městský soud) in Brno (Brünn). Die zweite Ebene besteht aus 8 Landgerichten (Krajsky soud) und dem Stadtgericht der Hauptstadt Prag (Městský soud). Zwischen dem Obersten Gericht (Nejvyšší soud-NS) der Tschechischen Republik (Straf-, Zivil- und Handelskammer) und der zweiten Ebene steht das Obergericht (Vrchní soud) in Prag mit seiner Zuständigkeit für Böhmen beziehungsweise in Olomouc (Olmütz) mit seiner Zuständigkeit für Mähren.

Quelle: GTAI