Die tschechische Gerichtsverfassung ist vierstufig gegliedert mit einem Zweiinstanzenzug. Eine gesonderte Finanz-, Arbeits- oder Sozialgerichtsbarkeit wie in Deutschland gibt es nicht. Unterste Ebene des Gerichtsystems bilden in Zivil- und Strafsachen die 75 Kreisgerichte (Okresní soud), die 10 Prager Stadtbezirksgerichte (Obvodní soud) und das Stadtgericht (Městský soud) in Brno (Brünn). Die zweite Ebene besteht aus 8 Landgerichten (Krajsky soud) und dem Stadtgericht der Hauptstadt Prag (Městský soud). Zwischen dem Obersten Gericht (Nejvyšší soud-NS) der Tschechischen Republik (Straf-, Zivil- und Handelskammer) und der zweiten Ebene steht das Obergericht (Vrchní soud) in Prag mit seiner Zuständigkeit für Böhmen beziehungsweise in Olomouc (Olmütz) mit seiner Zuständigkeit für Mähren.
Tschechische Republik
Rechtsverfolgung in der Tschechischen Republik
Quelle: GTAI


