Zum 05. Mai 2014 wurde eine wichtige Gesetzesänderung beschlossen. Die Frist für die Einzahlung des Stammkapitals wurde auf 4 Monate verkürzt. Die Verpflichtung zur Bezahlung der Hälfte des Stammkapitals vor der Registrierung wurde hingegen abgeschafft.
Dadurch kann die Dauer des Gründungsverfahrens abgekürzt werden, denn die notwendige Eröffnung eines Akkumulationskontos für die vorherige Einzahlung des hälftigen Stammkapitals entfällt.


