Das Schweizer Parlament einigte sich auf ein an die europäische Datenschutz-Grundverordnung angelehntes reformiertes Datenschutzrecht. Referendumsfrist: 14. Januar 2021.
- Anlehnung an die DSGVO
- Durchführung von Datenschutzfolgenabschätzungen
- Ausländische Unternehmen müssen Vertreter benennen
- Profiling wird erstmals geregelt
- Schweizerische Aufsichtsstelle soll gestärkt werden
Das reformierte Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG-neu) wurde von der Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 25. September 2020 beschlossen und untersteht nun einem fakultativen Referendum bis zum 14. Januar 2021. Anschließend entscheidet der Bundesrat über das Inkrafttreten.
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