Viele US-Bundesstaaten haben in den letzten Jahren ihr Schadensersatzrecht, das besonders bei Produkthaftungsklageneine Rolle spielt, entschärft. Das betrifft zum Beispiel die Einführungvon Kappungsgrenzen bei der Bemessung von Strafschadensersatz (punitivedamages) und immateriellen Schäden (noneconomic damages). ImmaterielleSchäden sind nach amerikanischem Verständnis zum Beispiel Schmerzeninfolge körperlicher Beeinträchtigungen (pain and suffering), seelischeAngstzustände (mental anguish), der Verlust des Partners oder andererpersönlicher Beziehungen (loss of society, consortium, companionship)sowie rein äußerliche Beeinträchtigungen (disfigurement).
DasSchadensersatzrecht im Bundesstaat Ohio sieht seit 2005 vor, dass derErsatz immaterieller Schäden auf 250.000 US$ oder auf das Dreifache deszugesprochenen Vermögensschadens (economic damage) bis zu einem Maximumvon 350.000 US$ begrenzt ist. Das gilt nur dann nicht, wenn die Schädenkatastrophale Ausmaße haben, etwa in Folge dauerhafterlebensbeeinträchtigender Verletzungen (Ohio Revised Code § 2315.18 (B) (2)).Daneben ist in Produkthaftungsfällen die Höhe des maximal zulässigenStrafschadensersatzes von der Größe des beklagten Unternehmensabhängig. So darf der Strafschadensersatz gegen kleinere Hersteller mitnicht mehr als 500 Vollzeitbeschäftigten grundsätzlich nicht mehr als10% ihres Nettovermögens betragen. Diese Begrenzung gilt nur dannnicht, wenn einem Hersteller durch klare und überzeugende Beweise einvorsätzliches Handeln nachgewiesen werden kann. Andere Bundesstaaten,wie zum Beispiel Alaska, Colorado, Utah und North Carolina, habenähnliche Reformen verabschiedet. Die Wirksamkeit dieser Reformen stehtin vielen Bundesstaaten in der Schwebe, weil Verbraucher vielerortsVerfassungsklagen erheben. Der Supreme Court von Ohio hat am 27.12.2007für den Bundestaat Ohio entschieden, dass die neuenSchadensersatzbestimmungen wirksam sind. Der Vorwurf der Klägerin, dassdie Begrenzung der Schadensersatzsummen ihr Recht zur Anrufung derGerichte einschränken würde, wurde abgewiesen. Diese Entscheidungstärkt den allgemeinen Trend der Bundesstaaten zuunternehmerfreundlicheren Haftungsbestimmungen. Auch Gerichte andererBundesstaaten haben die gesetzlichen Bestimmungen zur Begrenzung dermeist exorbitanten Schadensersatzsummen für wirksam erklärt. EinGericht in Wisconsin hat allerdings gegenteilig entschieden. Dort istdie gesetzliche Begrenzung von immateriellem Schadensersatz bislangverfassungswidrig (Ferdon v. Wisconsin Patients’ Comp. Fund, 2005 WI125, 284 Wis.2d 573, 701 N.W.2d 440
Weitere Einzelheiten im Internet unter:
www.supremecourtofohio.gov/rod/newpdf/0/2007/2007-Ohio-6948.pdf(Entscheidung des Ohio Supreme Court vom 27.12.2007 in englischerSprache)
Quelle: 2008_01_30 bfai Rechtsnews
Letzte Änderung: 30.01.2008 durch Klaus Bleibaum


