Tschechien wurde mit Wirkung vom 27. März 2021, 0:00 Uhr, durch das RKI vom Virusvariantengebiet zum Hochinzidenzgebiet herunter gestuft. Damit gelten für Tschechien die Regelungen der aktuellen sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung (§ 2).
Grenzpendler von und nach Tschechien müssen sich nicht täglich, sondern dreimal wöchentlich testen lassen und benötigen zur ersten Einreise einen maximal 48 Stunden alten negativen Schnelltest oder müssen sich unverzüglich nach der Einreise, noch vor Arbeitsantritt, in Sachsen testen lassen.
Tschechische Republik
Regeln für tschechische Grenzpendler entschärft
Quelle: IHK Dresden


