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Schweiz

Regierung senkt Fördersätze für Sonnenstrom


Die Schweizer Regierung hat die Vergütungssätze für Strom aus erneuerbaren Energieanlagen zum 1. März dieses Jahres angepasst. Wie das Ministerium für Energie und Umwelt mitteilt, soll die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Solarstrom um rund 10% sinken - zusätzlich zu der seit dem Jahreswechsel geltenden regulären Tarifsenkung um 8%. Das Ministerium in Bern begründete die Fördersenkung für Photovoltaik mit den gefallenen Modulpreisen. Neben den Investitionskosten seien auch die Betriebs- und Wartungskosten für Anlagen weiter gesunken.

Mitte des laufenden jahres will die Regierung die Vergütungssätze für Solarstrom erneut überprüfen. Für Strom aus Windkraftanlagen wird der Höchstsatz um 1,5 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) auf nunmehr 21,5 Rappen erhöht, während der Minimalsatz um 3,5 Rappen auf 13,5 Rappen/kWh gesenkt werden soll. Die aktuellen Fördersätze liegen laut Ministerium an Standorten mit guten Windverhältnissen zu hoch, für Standorte mit schlechteren Windverhältnissen seien die Prämien hingegen nicht kostendeckend. Bei Biomasseanlagen steigt der Holzbonus für kleinere Anlagen leicht an. Die Fördersätze der übrigen Technologien bleiben unverändert. In der Schweiz werden seit 2009 erneuerbare Energien mit der KEV gefördert.

Quelle: NfA-online 9.2.12