Die Regierung will die Einfuhren von gebrauchten Kapitalgütern vereinfachen. Ziel ist die Entbürokratisierung der teilweise komplexen Zollabfertigungs-verfahren in Brasilien. Darüber hinaus entfallen in Zukunft die bisher erforderlichen unabhängigen technischen Gutachten bei den Einfuhren von Gebrauchtmaschinen und Anlagen. Die neue Regelung gilt grundsätzlich für solche im Ausland hergestellten Kapitalgüter, für die es auf dem Binnenmarkt keine vergleichbaren Produkte gibt. Damit soll eine Kannibalisierung der von den brasilianischen Maschinenbauern hergestellten Produkte durch Importgüter vermieden werden. Die Einfuhren von gebrauchten langlebigen Konsumgütern wie z.B. Pkws werden auch in Zukunft nicht erlaubt sein. Laut der Wirtschaftszeitung Valor Econômico sollen künftig die Importgenehmigungen zügiger erteilt werden. Die bisher erforderlichen Inspektionen der Kapitalgüter durch unabhängige technische Prüfer entfallen. Dadurch können Kosten in Höhe von R$ 3.000 bis R$ 10.000 pro Maschine und Anlage eingespart werden. Darüber hinaus trägt der Wegfall der Inspektion zur beschleunigten Abwicklung der Einfuhren bei. Des Weiteren sollen die vorübergehenden Einfuhren von Kapitalgütern vereinfacht werden. Dabei können Maschinen und Anlagen für bestimmte Zwecke und für festgelegte Zeiträume nach Brasilien eingeführt werden, wobei die Importsteuern ganz oder teilweise ausgesetzt werden. Die Kapitalgüter müssen zu einem späteren Zeitpunkt wieder ausgeführt werden. In den kommenden Wochen will die Regierung nach Angaben von Valor Econômico u.a. mit Fachleuten vom Industrieverband FIESP (Federação das Indústrias do Estado de São Paulo) weitere Details im Zusammenhang mit den Einfuhren von gebrauchten Maschinen und Anlagen abstimmen.
Quelle: Wochenbericht, 31. März 2009 - Eine Gemeinschaftspublikation der Deutsch-Brasilianischen Auslandshandelskammern und von Germany Trade and Invest


