Rumänien - Änderungen bei Besteuerung und Sozialabgaben mit Wirkung zum 1. Januar 2018
In Rumänien treten zum 1.Januar 2018 umfangreiche Änderungen der Steuervorschriften und der Bestimmungen zu Sozialabgaben in Kraft.
Der Einkommensteuersatz wird mit Wirkung zum 1.Januar 2018 von bislang 16% auf 10% (flat tax) gesenkt. Dieser Steuersatz ist auf Lohnzahlungen, Renten, selbständige Erwerbstätigkeit, Kapitalerträge, Einkünfte aus Vermietung etc. gleichermaßen anzuwenden.
Für die Klassifizierung als Mikrounternehmen im steuerrechtlichen Sinne können Unternehmen künftig einen Jahresumsatz von bis zu einer Million Euro haben. Bislang galt ein Schwellenwert von 500.000 Euro.
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