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Rumänien

Rumänien - Neues Steuergesetzbuch tritt zum 1.1.2016 in Kraft


Im September 2015 wurde das neue Steuergesetzbuch in Rumänien verabschiedet (bislang nur in rumänischer und englischer Fassung verfügbar).

Zum 1.1.2016 wird der Regelmehrwertsteuersatz auf 20% und zum 1.1.2017 auf 19% gesenkt. Der MwSt.-Satz in Bezug auf Bücher, Zeitschriften, Zeitungen sowie Zugang zu Museen, historischen Stätten und bestimmten Sportevents wird von 9% auf 5% reduziert.

Die Besteuerung von Dividenden bleibt im Übergangsjahr bei 16% und wird zum 1.1.2017 auf 5% gesenkt. Die Hotelsteuer wird mit Wirkung zum 1.1.2016 abgeschafft. Die Bausteuer fällt zum 1.1.2017 weg.

Wesentliche Änderungen sind ferner bei der Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben zu beachten. Die Körperschaftsteuer für Mikrounternehmen bleibt bei 3%, es sind jedoch Neuerungen bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen.

Neu gegründete Mikrounternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen in den ersten zwei Jahren ihres Bestehens den Steuersatz in Höhe von 1% in Anspruch nehmen.

Alles auf einen Blick

Quelle: Gtai