Gemäß der Verordnung Nr. 202 des Föderalen Zolldienstes Russlands ist jeder in der Außenwirtschaft Tätige berechtigt, bei Erfüllung bestimmter Kriterien einen Antrag auf den Erhalt des Status „Produzent“ zu stellen. Solche Importeure erhalten einen vereinfachten Zugang zur Zollabwicklung und können die Risiken bei Einfuhr und Verzollung ihrer Waren minimieren.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem beigefügten Link.


