MOSKAU. Russlands Finanzministerium leistet einen Beitrag zur Vereinfachung bürokratischer Prozesse von Unternehmen. Nach einem in der vergangenen Woche gefassten Beschluss müssen in Russland ansässige Unternehmen ihre Buchhaltungs- und Jahresabschlussunterlagen künftig nicht mehr dem Statistikamt Rosstat vorlegen. Dies gab die Regierung in einer Pressemitteilung bekannt. Künftig genügt die elektronische Übermittlung an die jeweilige Steuerbehörde. Der Föderale Steuerdienst Russlands sowie Rosstat werden zu statistischen Zwecken jedoch weiterhin Zugang zu den Daten erhalten. Das entsprechende Gesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
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Russland vereinfacht Buchhaltungsverfahren für Unternehmen
Quelle: OWC


