Der Freistaat Sachsen stellt jedem Pendler, welcher aus Tschechien oder Polen nach Sachsen einpendelt, und im medizinischen Bereich oder in der Pflege arbeitet (sowie im dazugehörigen Bereichen, z.B. Küche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Wäschereien) pro Nacht einen Zuschuss von 40 Euro zur Verfügung. Enge Familienangehörige, wie Kinder, werden mit 20 Euro unterstützt. Diese Regelung gilt seit dem 26. März und ist vorerst befristet für drei Monate.
Momentan gelten strenge Grenzregelungen in der Tschechischen Republik für tägliche Berufspendler. Wer in den Nachbarstaaten Tschechiens arbeitet, steht vor der Wahl, entweder in Tschechien zu bleiben oder sich für mehrere (mindestens drei) Wochen im Ausland eine Unterkunft suchen, da ansonsten eine 14-tägige Quarantäne verhängt wird. Polen will eine ähnliche Regelung ab dem Wochenende einführen.
Die tschechische Regierung schloss zwar Pendler, die in der Medizin und Pflege tätig sind, aus ihren Beschränkungen aus. Dennoch hält Sachsen sein Angebot für betroffene tschechische Staatsbürger aufrecht. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nicht doch andere Regelungen seitens der tschechischen Regierung erlassen werden und auch die Sorge der tschechischen Pendler groß ist.
Tschechische Republik
Sachsen unterstützt tschechische und polnische Pendler
Quelle: IHK Dresden


