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Philippinen

Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS) - Sonderregelung APS+ für die Philippinen


Mit Wirkung vom 25.12.2014 kommen die Philippinen in den Genuss der APS+-Vergünstigungen in Rahmen des Schemas der Allgemeinen Präferenzen der EU (Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 (ABl. L 303 vom 31.10.2012, S. 1).

Nach Angaben der EU-Kommission erfüllt das Land die spezifischen Qualifikationskriterien, die ein Land erfüllen muss, um in den Genuss der Zollpräferenzen aus der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (APS+) zu kommen. Einerseits muss ein Land als gefährdet gelten, andererseits muss es alle in Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 aufgeführten Übereinkommen ratifiziert haben, und in den jüngsten verfügbaren Schlussfolgerungen der einschlägigen Aufsichtsgremien dürfen keine schwerwiegenden Verstöße bei der tatsächlichen Anwendung dieser Übereinkommen festgestellt worden sein. Zudem muss die Sonderregelung beantragt und umfassende Angaben zur Ratifizierung der einschlägigen Übereinkommen, zu seinen Vorbehalten und den von anderen Vertragsparteien des Übereinkommens gegen diese Vorbehalte erhobenen Einwänden sowie zu seinen bindenden Zusagen vorlegt werden.

Quelle: GTAI - Germany Trade and Invest