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Schweiz

Schweiz: Coronavirus und Verträge


Das Vertragsrecht der Schweiz ist als „neutrales“ Recht bei internationalen Verträgen eine beliebte Option. Wie regelt es Leistungsstörungen durch höhere Gewalt? 

Einleitung

In der Schweiz galt vom 16. März bis 18. Juni die „außerordentliche Lage“. Dies brachte erhebliche Einschränkungen des gesellschaftlichen und geschäftlichen Lebens mit sich. Aber auch die seit dem 19. Juni geltende "besondere Lage" führt zu Einschränkungen. Die Erfüllung vieler vertraglich geschuldeter Leistungen wird damit schwer oder sogar unmöglich. Wie geht das schweizerische Recht mit dieser Situation um?

Die Antwort auf diese Frage kann nicht nur für Sachverhalte relevant sein, die direkt mit der Schweiz in Verbindung stehen, zum Beispiel durch einen schweizerischen Vertragspartner. Denn das Recht der Schweiz ist beliebt als neutrales Recht, auf das man sich oft einigt, wenn weder das Recht des einen noch das des anderen Vertragspartners konsensfähig ist.

Mehr dazu im verlinkten Artikel.

Quelle: GTAI