Eidgenössische Steuerverwaltung gibt umfangreiche Informationen heraus
Bonn (GTAI) – Ab 1. Januar 2019 gilt eine Umsatzgrenze für den Versandhandel mit Kleinsendungen (siehe hierzu unsere Meldung vom 4. Juli 2018): Die Änderung betrifft Händler, die Kleinsendungen vom Ausland in die Schweiz versenden und damit jährlich mindestens 100.000 CHF Umsatz erzielen. Sie werden ab 2019 in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. Die bisherige Ausnahmeregelung für Kleinsendungen gilt dann nicht mehr.
Vor diesem Hintergrund hat die eidgenössische Steuerverwaltung umfassende Fachinformationen für Händler veröffentlicht. Die Zusammenstellung beantwortet Fragen zur Steuerpflicht, Anmeldung sowie zum Ablauf. Des Weiteren gibt es Hinweise, was Versandhändler beachten sollten und Empfehlungen für einen reibungslosen Ablauf.
Die Fachinformation finden Sie auf der Internetseite der eidgenössischen Zollverwaltung unter folgendem Link:


