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Schweiz

SCHWEIZ: NEUERUNGEN IM GESELLSCHAFTSRECHT


Am01.01.2008 tritt eine umfassende Revision des SchweizerGesellschaftsrechts in Kraft. Die Änderungen haben auch Auswirkungenauf deutsche Investoren.


DieRevision des Schweizer Gesellschaftsrechts modernisiert das GmbH-Rechtund regelt die Revisionspflicht für alle Unternehmen neu. Des Weiterenwird die Handelsregisterverordnung mit den erforderlichenAusfuhrbestimmungen total revidiert und eine Anpassung bei der AGvorgenommen.


 


Einewesentliche Änderung im GmbH-Recht beinhaltet, dass eine GmbH künftigauch als Einpersonengesellschaft gegründet werden kann. Dies bedeutet,dass eine GmbH neu durch eine oder mehrere natürliche oder juristischePersonen oder andere Handelsgesellschaften gegründet werden kann.Weiter wird das Stammkapital nicht mehr auf maximal 2 Mio. CHFbeschränkt, um das Wachstum einer auf Eigenkapitalzufuhr angewiesenenGmbH nicht zu behindern. Das minimale Stammkapital verbleibtunverändert bei 20.000 CHF, das jedoch voll liberiert sein muss (d.h.Abschaffung der Solidarhaftung der Gesellschafter).


 


Dieneue Handelsregisterverordnung beinhaltet die Neuregelungen derRevisionspflicht. Im Handelsregister werden nur Revisionsstelleneingetragen, die eine ordentliche oder eingeschränkte Revisiondurchführen und über eine Zulassung der neuen Revisionsaufsichtsbehördeverfügen. Die Pflicht zur Revision werden bei GmbH und AG imObligationenrecht (OR) vereinheitlicht.


 


DieRevision des Gesellschaftsrechts bezweckt eine Aufwertung der GmbHgegenüber der AG und will der Verbesserung der wirtschaftlichenRahmenbedingungen dienen. Da das Gesetz seit 1936 nie aktualisiertwurde, sollen gleichzeitig Mängel beseitigt und die gesetzlicheRegelung aktualisiert werden. Dabei wird die GmbH konsequent alspersonenbezogene Kapitalgesellschaft ausgestaltet.


 


Die Handelskammer Deutschland-Schweiz hat dazu ein Merkblatt erstellt. Download  


192.168.1.4/downloads/26.19.32.183368508232.406484/Schweiz_GmbH_AG_2008_IHK.pdf


 


Quelle: IHK-SPEZIAL International 01/2008 


Letzte Änderung: 03.01.2008 durch Klaus Bleibaum