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Schweiz

Schweiz: Neues Zollrecht


Das aus dem Jahr 1925 stammende Zollrecht der Schweiz wurde vollständig überarbeitet. Es trat zum 1. Mai 2007 in Kraft.


Neue Elemente, die sich auch im EU-Recht finden, sind: dieVorausanmeldung (diese ermöglicht die Abfertigung vor Eintreffen derWaren), sowie die Abschaffung der Papierzollanmeldung. Das neueSchweizer Zollrecht enthält bereits die Möglichkeit der gegenseitigenAnerkennung von Sicherheitsstandards. Eine entsprechende Vereinbarungzwischen der EU und der Schweiz vorausgesetzt, kann dies dazu führen,dass im künftigen Warenverkehr zwischen der EU und der Schweiz keineVorab-Anmeldefristen zu beachten sein werden. Änderungen im Verfahrenergeben sich unter anderem bei der Berichtigung und dem Rückzug derZollanmeldung, der passiven Veredelung, beim Zolllager undZollfreilager, der Zollschuldentstehung und der Haftung desZollanmelders sowie der Abfertigung von Postsendungen.


Weiterführende Informationen zum neuen Zollgesetzt finden Sie auf der Internetseite der Eidgenössischen Zollverwaltung www.ezv.admin.ch/dokumentation/00474/02202/index.html?lang=de.


Letzte Änderung: 26.07.2007 durch Klaus Bleibaum