Am 22. September 2023 hat der Bundesrat Eckwerte für eine Anhörung festgelegt und zugleich bekräftigt, dass das schweizerische CSR-Recht international abgestimmt werden soll.
Derzeit sind die Vorschriften über die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit (Transparenz in nicht-finanziellen Belangen) in den Artikeln 964a ff. des Schweizer Obligationenrechts geregelt. Dort finden sich außerdem Pflichten zur Prüfung und Berichterstattung betreffend Konfliktmaterialien und Kinderarbeit (Artikel 964j ff.). Diese Vorschriften gelten nur für bestimmte Unternehmen, der genaue Anwendungsbereich ergibt sich aus Artikel 964a.
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