Seit dem 1. Juni 2015 wurde der Standard-Mehrwertsteuersatz bei Lebensmitteln, lebenden Haustieren und Geflügel, die zum menschlichen Verzehr oder als Tierfutter geeignet sind oder der Herstellung von Lebensmitteln für den menschlichen Verzehr oder von Tierfutter dienen, bei der Vorbereitung von Lebensmitteln verwendeten Samen und Zutaten, sowie bei als Ergänzung oder Ersatz für Lebensmittel verwendeten Zutaten, von 24% auf 9% herabgesetzt. Der ermäßigte Satz gilt auch für Getränke, ausgenommen alkoholische Getränke, die weiterhin dem Mehrwertsteuersatz von 24% unterliegen.
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