Von Julia Merle
(GTAI) Der Anwendungsbereich eines der wichtigsten Arbeitsgesetze Singapurs, des Employment Act, wurde mit Wirkung zum 1. April 2019 auf alle Arbeitnehmer erweitert, auch Manager und Angestellte in leitenden Positionen werden nun unabhängig von deren Gehalt erfasst. Vom Anwendungsbereich ausgenommen bleiben allerdings insbesondere Seeleute sowie Hausangestellte. Der Employment Act findet grundsätzlich Anwendung auf lokale und ausländische Arbeitnehmer und regelt arbeitsvertragliche Beziehungen.
Außerdem können sich Arbeitnehmer nun an die Arbeitsgerichte (Employment Claims Tribunals(ECT)) wenden, um Ansprüche wegen ungerechtfertigter Kündigung geltend zu machen. Bisher war für solche Kündigungsschutzklagen das Arbeitsministerium (der Minister of Manpower) zuständig.
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