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Slowakei

Slowakei - Neue Regelungen für das Zwangsvollstreckungsverfahren


Seit  dem 1.4.17 gelten für das Zwangsvollstreckungsverfahren neue Regelungen. Der Antrag auf Einleitung des Vollstreckungsverfahrens kann jetzt nur bei einem Zwangsvollstreckungsgericht, Bezirksgericht Banská Bystrica, elektronisch gestellt werden. Dafür ist ein bestimmtes Formular vorgesehen. Besitzt der Gläubiger kein aktives elektronisches Postfach, dann kann er über einen Gerichtsvollzieher den Antrag stellen. Nach Antragsstellung bestimmt das Bezirksgericht im Wege eines Zufallsverfahrens welcher Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung durchführen wird. Das einzige Auswahlkriterium ist, dass der Gerichtsvollzieher am Wohnsitz des Schuldners bestellt ist. Der Gläubiger kann jetzt keinen bestimmten Gerichtsvollzieher für das Betreiben der Zwangsvollstreckung bestimmen. Die freie Auswahl wurde jetzt durch die Zentralisierung am Bezirksgericht abgeschafft.

Quelle: GTAI