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Russland

Sprachtest-Pflicht für ausländische Arbeitnehmer in Russland


Ab 1. Januar 2015 treten neue Änderungen zum Föderalen Gesetz (Nr. 74-ФЗ) in Kraft. Demnach müssen alle Ausländer, die eine Arbeitsgenehmigung für Russland beantragen möchten, einen Sprachtest für Russisch able-gen und ein entsprechendes Zertifikat vorweisen. Weitere Informationen stehen auf der Internetseite der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (AHK) zur Verfügung oder können bei der IHK zu Düsseldorf, Dr. Andrea Gebauer, Tel. 0211 3557-300, gebauer@duesseldorf.ihk.de angefordert werden.

Quelle: IHK-Infodienst Außenwirtschaft 10/2014