Die AHK Russland informiert, dass das Deutsch-Russische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) grundsätzlich die Möglichkeit von Verständigungsverfahren zwischen den Steuerbehörden beider Länder vorsieht. Diese Möglichkeit gewinnt an Bedeutung, da mit der russischen Gesetzgebung zu steuerlichen Verrechnungspreisen und den deutschen Regelungen zur Betriebsstättenbesteuerung mehr Fälle zu erwarten sind, in denen die russischen und deutschen Steuerbehörden unterschiedliche Auffassungen vertreten. Mehr Informationen stehen auf der Webseite der AHK Russland zur Einsicht bereit (s. Link).
Russland
Steuerfragen zwischen Russland und Deutschland
Quelle: Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf


