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Steuerrecht VR China


Köln (gtai) - Das gegenwärtige Steuersystem der VR China ist das Ergebnis einer umfassenden Steuerreform aus den Jahren 1991, 1994 und 2007. Unternehmen mit Auslandskapital und Ausländer unterliegen danach im Wesentlichen der Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Mehrwertsteuer sowie Geschäftsteuer. Auf lokaler Ebene werden unter anderem eine Stempelsteuer, Urkundensteuer, Landschätzungsteuer, Fahrzeug- und Schiffsnutzungsteuer sowie Grundsteuer erhoben. Weitere Informationen unter www.gtai.de, Datenbank Recht.

Quelle: gtai