Das russische Parlament hat in erster Lesung Änderungen zum Unternehmenssteuerrecht beschlossen, die zweite Lesung ist für den 10. November 2020 geplant.
Bisher können Immobilien durch Anteilsverkäufe – also dem Verkauf von Anteilen einer Gesellschaft, der eine Immobilie gehört – steuerfrei veräußert werden. In Zukunft sollen Veräußerungsgewinne dann besteuert werden können, wenn die Immobilien mehr als 50% der Aktiva des veräußerten Unternehmens ausmachen.
Des Weiteren ist geplant, dass der 0%-Satz auf Dividenden für ausländische Gesellschaften, die Steuerresidenten der Russischen Föderation sind, Anwendung findet.
Russland
Strengere Regelungen im Unternehmenssteuerrecht
Quelle: Brand & Partner


