direkte Bereichesauswahl

Russland

Strengere Regelungen im Unternehmenssteuerrecht


Das russische Parlament hat in erster Lesung Änderungen zum Unternehmenssteuerrecht beschlossen, die zweite Lesung ist für den 10. November 2020 geplant.  
Bisher können Immobilien durch Anteilsverkäufe – also dem Verkauf von Anteilen einer Gesellschaft, der eine Immobilie gehört – steuerfrei veräußert werden. In Zukunft sollen Veräußerungsgewinne dann besteuert werden können, wenn die Immobilien mehr als 50% der Aktiva des veräußerten Unternehmens ausmachen.  
Des Weiteren ist geplant, dass der 0%-Satz auf Dividenden für ausländische Gesellschaften, die Steuerresidenten der Russischen Föderation sind, Anwendung findet.

Lesen Sie mehr

Quelle: Brand & Partner