Arbeitnehmer, die zwischen Deutschland und Tschechien pendeln, müssen sich ab 26. März für mindestens 21 Tage an ihrem Arbeitsort aufhalten, bevor sie in ihr Heimatland zurückkehren dürfen. Das Tschechische Innenministerium hat nun weitere Details bekanntgegeben:
Unterschieden werden
- Personen, die von Tschechien nach Deutschland pendeln, und
- Personen, die von Deutschland nach Tschechien pendeln.


