Zum 1. Januar 2008 wird das neuetschechische Insolvenzgesetz ( 182/2006 Slg. ) in Kraft treten.Ursprünglich sollte dieses bereits am 1. Juli dieses Jahres Gültigkeiterlangen. Bereits jetzt können auch deutsche Gläubiger sich auferhebliche Änderungen einstellen. Die Insolvenz kann zukünftig auch schon bei einem sogenannten drohenden Bankrott beantragt werden. Insolvenzverwalterwerden weiterhin vom Gericht bestellt, müssen allerdings eine Prüfungabgelegt haben und vom Justizministerium auf einer Liste imelektronischen Insolvenzregister aufgeführt werden. Aus Gläubigersichtneu und wichtig ist, dass die Aufrechung nach Insolvenzrecht erlaubtwird, wenn die Aufrechnungslage vorher bestand. Rücktritts- oderKündigungsrechte für den Fall der Insolvenz, die oft gerade in AGB vonLeasing- oder Mietverträgen enthalten sind, sind unwirksam.Forderungen müssen weiterhin innerhalb einer sehr kurzen Fristbeim Isolvenzgericht angemeldet werdne, Formulare können über dasInternet bezogen werden. Ähnlich wie in Deutschland wurde die sogenannte Reorganisation als neue Verfahrensart eingeführt. Diesesursprünglich aus den USA stammende Verfahrens soll eine Sanierung desinsolventen Betriebes ermöglichen, ohne dass weitere Werte zerschlagenwerden. Geldgeber und Lieferanten im Rahmen der Reorganisation erhalteneine vorrangige Stellung.Die Gläubigerrechte werden erheblich gestärkt, beispielsweisedürfen sie den Insolvenzverwalter abberufen. Extrem wichtig fürdeutsche Gläubiger wird jedoch sein, dass die Anmeldung einerüberhöhten Forderung oder Geldendmachung einer überhöhten Besicherungnicht nur zum Verlust der Forderung oder Besicherung führt, sondernsogar ein Bußgeld in die Insolvenzmasse zu bezahlen ist. DieStatutorgane des Anmelders sind dann persönlich für dieses Bußgeldhaftbar.Besicherte Gläubiger werden gestärkt, aus dem Erlös desSicherungsgegenstandes werden nicht mehr nur 70%, sondernmindestens 91% an sie ausbezahlt. Der bei Finanzierungen üblicheRangrücktritt wird erstmals asudrücklich geregelt.Ausländische Gläubiger müssen sich daher ab 1. Januar 2008 daraufeinstellen, dass Insolvenzen in Tschechien wirtschaftlich sinnvollerabgewickelt werden können, für die Gäubiger werden die gestärktenRechte jedoch mit erhöhten Verpflichtungen einher gehen. Fehler bei derAnmeldung von Forderungen in die Insolvenz werden ab 2008 teuer. Quelle: Nachrichten für den Außenhandel, Dow Jones News GmbH, Frankfurt
Letzte Änderung: 24.04.2007 durch Claudia Riefenstahl


