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Tschechische Republik

Tschechien ermöglicht befristet Rückkehr für EU-Bürger


EU-Bürger mit vorübergehendem Aufenthalt in Tschechien haben bis 5. April 2020 die Möglichkeit, nach Tschechien einzureisen. Gedacht ist die Regelung als einmalige Rückkehrmöglichkeit für in Tschechien (zeitweise) lebende EU-Bürger. Der Grund der Einreise ist mit einem geeigneten Dokument nachzuweisen, z. B.:

  • Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt in der Tschechischen Republik (ausgestellt vom Innenministerium oder der tschechischen Polizei)
  • Daueraufenthaltsgenehmigung in der Tschechischen Republik;
  • Krankenversicherungskarte der Krankenkasse der Tschechischen Republik;
  • Kauf-, Leasing- oder Untermietvertrag für Immobilien oder Wohnungen in der Tschechischen Republik;
  • Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in der Tschechischen Republik;
  • in der Tschechischen Republik erteilte Gewerbeberechtigung;
  • Auszug aus dem Handelsregister, in dem der EU-Bürger als gesetzlicher Vertreter oder gesetzliche Körperschaft aufgeführt ist.

Quelle: IHK Dresden