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Tschechische Republik

Tschechien führt Kurzarbeit ein


Das tschechische Programm zum Schutz der Beschäftigung in der Coronavirus-Krise heißt Antivirus. Es soll für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Folgen der Notstandsmaßnahmen mildern, mit denen die Regierung die Covid-19-Ausbreitung unter Kontrolle halten will. Zuständig ist das Ministerium für Arbeit und Soziales.

Es gibt fünf Kategorien. Regime A betrifft die angeordnete Quarantäne der Beschäftigten und einen Lohnersatz von 60 Prozent des Durchschnittsgehalts, was dem Arbeitgeber voll vom Staat erstattet wird. Bei Regime B ist es unmöglich, Angestellte mit Arbeit zu versehen wegen Geschäfts- oder Betriebsschließung. Bei Regime C können mindestens 30 Prozent der Angestellten aufgrund von Quarantäne oder Kinderbetreuung nicht mit Arbeit beauftragt werden. In Fall B wie C zahlt der Arbeitgeber das Durchschnittsgehalt zu 100 Prozent und bekommt 80 Prozent vom Staat zurück.

Quelle: GTAI